Urteil vom Landgericht Bonn - 1 O 170/12

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.241,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.05.2012 zu zahlen.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 91 % und die Beklagte zu 9 %.

4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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