Urteil vom Landgericht Bonn - 5 S 133/12

Tenor

1.       Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 11.07.2012 – 110 C 306/11 – wird zurückgewiesen.

2.       Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4.       Die Revision wird nicht zugelassen.


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