Beschluss vom Landgericht Bonn - 6 T 184/13

Tenor

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 13.08.2013 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Vergütung für die vorläufige Sachwalterschaft wird auf 83.230,23 € festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt zu 73 % der Beschwerdeführer, im Übrigen fallen sie der Insolvenzmasse zur Last.


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