Urteil vom Landgericht Bonn - 8 S 81/13

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 22.03.2013 – 101 C 116/12 – abgeändert und wie folgt neugefasst: 

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 232,18 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 11.05.2012 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 76 % und die Beklagte 24 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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