Urteil vom Landgericht Bonn - 14 O 175/12

Tenor

  • 1. Das am 14.03.2013 verkündete Versäumnisurteil – 14 O 175/12  Landgericht Bonn – wird aufgehoben.

  • 2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 37.979,35 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz

- aus einem Betrag von 38.979,35 vom 20.06.2012 bis zum 23.04. 2013 und

- aus einem Betrag von 37.979,35 seit dem 24.04.2013

sowie 1.192,60 vorgerichtliche Kosten zu zahlen.

  • 3. Auf die (Hilfs-)Widerklage hin wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 34.562,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.06.2012 zu zahlen.

  • 4. Im Übrigen werden die Klage und die Widerklage abgewiesen.

  • 5. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 45 % und die Beklagte 55% - mit Ausnahme der durch die Säumnis der Klägerin entstandenen Kosten; diese trägt die Klägerin allein.

  • 6. Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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