Beschluss vom Landgericht Bonn - 5 T 110/13

Tenor

Die gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 12.12.2013 – 86 AR (99 IN 153/13) 36/13 – gerichtete sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beschwerdeführer als Gesamtschuldner.


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