Beschluss vom Landgericht Bonn - 6 T 272/13

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 02.12.2013 – 042 L 12/13 – aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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