Urteil vom Landgericht Bonn - 1 O 462/09

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, 16.430,42 € zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.12.2009 an die Klägerin zu zahlen.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, weitere 10.000,00 € an die Klägerin zu zahlen.

3.

Die Beklagte wird zudem verurteilt, vorbehaltlich einer wesentlichen Veränderung der Verhältnisse ab dem 01.01.2010 lebenslang eine monatliche Rente i.H.v. 1.203,64 € auf den erlittenen Haushaltsführungsschaden an die Klägerin zu zahlen. Die Rente ist zahlbar für jeweils drei Monate im Voraus bis zum 3. Werktag des jeweils relevanten Monats.

4.

Auf das Anerkenntnis der Beklagten wird festgestellt, dass die Beklagte dazu verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche materiellen und immateriellen Schäden, letztere soweit sie nach der letzten mündlichen Verhandlung vom 27.11.2013 entstehen, aus dem Unfall vom 15.3.2005 auf dem Parkplatz der Musikschule in ##### F zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen werden,

5.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von den Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 2.759,13 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.12.2009 freizustellen.

6.

 Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

7.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 28 % und die Beklagte zu 72 %.

8.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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