Urteil vom Landgericht Bonn - 5 S 236/13

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 11.09.2013 - 107 C 82/13 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz sowie die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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