Beschluss vom Landgericht Bonn - 8 S 2/14

Tenor

Wird gemäß § 142 Abs. 1 ZPO angeordnet, dass die Beklagte eine Ablichtung des Darlehensvertrages mit dem Kläger zu der Kontonummer ########### vorlegt.

Der Beklagten wird hierzu eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses gesetzt.


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