Urteil vom Landgericht Bonn - 8 S 316/13

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 28.11.2013 – 111 C 242/11 – aufgehoben. Die Klage ist zulässig. Die Sache wird zur weiteren Verhandlung und zur Entscheidung auch über die Kosten der Berufung an das Amtsgericht Bonn zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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