Urteil vom Landgericht Bonn - 4 T 202/14

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Euskirchen vom 20.05.2014 wird aufgehoben und der Antrag des Schuldners vom 28.10.2013 auf Anhebung des pfandfreien Betrages abgelehnt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.


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