Urteil vom Landgericht Bonn - 10 O 160/14

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Rechtsschutz für eine Klage gegen die Iische Republik zu bewilligen mit folgendem Antrag:

„…die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 158.471,34 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen Zug um Zug gegen Rückbuchung von 200 Anleihen $#&#$$.“

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist  - wegen der Kosten – in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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