Urteil vom Landgericht Bonn - 1 O 348/14

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 25.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.10.2014 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger jeden zukünftigen materiellen und immateriellen Schaden aus dem Schadensereignis vom 23.08.2011 im Feldlager Camp N/B zu ersetzen, sofern Ansprüche nicht auf den Sozialversicherungsträger übergegangen sind oder übergehen werden.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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