Grund- und Teilurteil vom Landgericht Bonn - 13 O 68/14

Tenor

Die Klage gegen die Beklagte zu 1) wird abgewiesen.

Die Klagen gegen die Beklagten zu 2) und 3) sind dem Grunde nach gerechtfertigt.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) hat die Klägerin zu tragen. Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist für die Beklagte zu 1) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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