Urteil vom Landgericht Bonn - 9 O 388/14

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.547, 00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.10.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 89 % und die Beklagte zu 11 %.

Das Urteil ist für den Kläger und die Beklagte jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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