Urteil vom Landgericht Bonn - 9 O 163/14

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist  vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des zu vollstreckenden Betrags abwenden, soweit die Beklagte nicht Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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