Urteil vom Landgericht Bonn - 10 O 48/15

Tenor

1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger als Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn T 9500 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11. Juni 2014 zu zahlen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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