Beschluss vom Landgericht Bonn - 24 Qs-664 Js 10/15-19/16

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 23.12.2015 wird aufgehoben und der Antrag der Staatsanwaltschaft Bonn vom 13.01.2015, die Notveräußerung der ausweislich des Pfändungsprotokolls vom 18.12.2014 sichergestellten Reifensätze zu veranlassen, wird zurückgewiesen.

Die dem Beschwerdeführer im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.


1 2 3 4 5 6 7

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen