Urteil vom Landgericht Bonn - 8 S 15/16

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 18.12.2015 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.937,53 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 961,61 € seit dem 14.02.2014 und aus einem Betrag in Höhe von 975,92 seit dem 16.01.2015 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 248,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.03.2015 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen die Klägerin zu 19% und die Beklagte zu 81 %, die Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz tragen die Klägerin zu 37% und die Beklagte zu 63 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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