Urteil vom Landgericht Bonn - 8 S 5/16

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30.12.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn (Az. 101 C 423/15) abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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