Beschluss vom Landgericht Bonn - 11 T 331/17

Tenor

1.

Die Beschwerde vom 15.06.2017 gegen den Ordnungsgeldbescheid vom 31.05.2017 wird zurückgewiesen.

2.

Der irrtümlich in dem vorliegenden Verfahren erlassene Beschuss vom 05.10.2017 wird - wie bereits angekündigt - aufgehoben.

3.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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