Urteil vom Landgericht Bonn - 2 O 200/23

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 2) 25.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 4% seit dem 25.08.2023 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen der Kläger zu 1) und die Beklagte zu je ½.

Die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 1) trägt dieser selbst.

Die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 2) trägt die Beklagte.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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