Beschluss vom Landgericht Bonn - 6 T 56/24

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin zu 1) A. vom 20.03.2024 wird der Beschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 05.03.2024 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten - an das Amtsgericht zurückverwiesen.


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