Urteil vom Landgericht Bonn - 2 O 264/24

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 515.394,34 EUR nebst Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 01.05.2024 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 5.753,89 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.09.2024 zu zahlen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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