Urteil vom Landgericht Detmold - 1 O 174/99

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 43.232,49 DM nebst 4% Zinsen seit dem 17.01.1999 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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