Urteil vom Landgericht Detmold - 2 S 110/04

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 07.10.2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts Detmold abgeändert:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 707,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über demBasiszinssatz seit dem 05.08.2003 zu zahlen.

Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

Die Kosten des gesamten Rechtsstreits haben der Kläger zu 1/10 und die Beklagten zu 9/10 zu tragen.


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