Urteil vom Landgericht Detmold - 1 O 113/05

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.106,17 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.03.2005 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin alle Kosten zu erstatten, die ihr von der Stadt I als Ersatz von Aufwendungen für den Ein-satz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt I vom xx bestandskräftig festgesetzt werden.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu voll-streckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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