Beschluss vom Landgericht Detmold - 3 T 50/06

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Die Bestellung des Beteiligten zu 2.) zum Verfahrenspfleger wird aufgehoben.

Das Amtsgericht wird angewiesen, für den Betroffenen eine geeignete andere Person zum Verfahrenspfleger zu bestellen.


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