Urteil vom Landgericht Detmold - 10 S 236/06

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 1.087,35 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.02.2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 34% und die Beklagten 66% zu tragen.


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