Urteil vom Landgericht Detmold - 1 O 558/05

Tenor

Die Klagen werden abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 1) 97 % und der Klägerin zu 2) 3 % auferlegt.

Das Urteil ist gegen die Klägerin zu 1) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages, gegen die Klägerin zu 2) ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin zu 2) darf die Vollstreckung der Beklagten durch Si-cherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9
10
11 12 13 14 15 16 17

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.