Urteil vom Landgericht Detmold - 9 O 276/06

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.916,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.6.2006 und weitere 250,15 € zu zahlen..

Die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Streithelferin trägt der Beklagte. Eine weitere Kostenerstattung findet nicht statt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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