Beschluss vom Landgericht Detmold - 3 T 126/08

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert:

Der Betrag, den der Betroffene der Landeskasse wegen der von dort

für den Zeitraum vom 20.12.2006 bis zum 20.12.2007 an den Betreuer

gezahlten Vergütung aus seinem Vermögen zu erstatten hat, wird

auf 1.339,82 € festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche

Kosten werden nicht erstattet.

Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 2.823,58 €.

Die sofortige weitere Beschwerde wird nicht zugelassen.


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