Beschluss vom Landgericht Detmold - 3 T 136/08

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass der pfand-

freie Betrag auf monatlich 818,90 € festgesetzt wird.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert

von 2.484,-- € tragen die Gläubigerin und der Schuldner je zur Hälfte.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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