Urteil vom Landgericht Detmold - 12 O 248/07

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den

Kläger 6.324,26 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über

dem Basiszinssatz seit dem 02.11.2007 zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten 87 %

und der Kläger 13 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für den Kläger jedoch nur

gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu

vollstreckenden Betrags.

Der Kläger kann die gegen ihn gerichtete Vollstreckung durch

Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden

Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung

Sicherheit in gleicher Höhe leisten.


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