Beschluss vom Landgericht Detmold - 3 T 161/10

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 7.614,95 EUR festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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