Beschluss vom Landgericht Detmold - 3 T 160/10

Tenor

Der angefochtene Beschlusses wird dahin abgeändert, dass der Geschäftswert für das Betreuungsverfahren auf 560.073,27 € festgesetzt wird. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird nicht zugelassen.


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