Urteil vom Landgericht Detmold - 10 S 185/10

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13. Oktober 2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Lemgo aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung – auch über die Kosten des Berufungsverfahrens – an das Amtsgericht Lemgo zurückverwiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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