Urteil vom Landgericht Detmold - 10 S 14/09

Tenor

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts

              Detmold vom 08.10.2008 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

              Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger

              11.000,11 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem

              Basiszinssatz aus 750,-- € seit dem 05.09.2007, weiteren 750,-- €

seit dem 05.10.2007 und weiteren 9.500.11 € seit dem 13.06.2008 (Beklagter zu 1) bzw. 16.06.2008 (Beklagte zu 2)               zu zahlen.

              Darüber hinaus werden die Beklagten als Gesamtschuldner verur-

              teilt, an den Kläger die außergerichtlich entstandenen Rechtsan-

              waltskosten in Höhe von 837,52 € zzgl. Zinsen in Höhe

              von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.06.2008

              zu zahlen.

              Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

              Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

              Von den Kosten des Rechtsstreits I. Instanz trägt der Kläger 35 %

              und die Beklagten als Gesamtschuldner 65 % nach einem

              Gegenstandswert von 16.811,89 €.

              Von den Kosten des Rechtsstreits II. Instanz trägt der Kläger 38 %

              und die Beklagten tragen als Gesamtschuldner 62 % nach einem

              Gegenstandswert von 15.311,89 €.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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