Urteil vom Landgericht Detmold - 9 O 236/10

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 60.000,- € zu zahlen und den Kläger von den außergerichtlichen Kosten eines Prozessbevollmächtigten in Höhe von 459,40 € freizustellen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.


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