Urteil vom Landgericht Detmold - 12 O 126/11

Tenor

Die Klage wird hinsichtlich des Antrags zu Ziffer 3) als unzulässig, im Übrigen

              als unbegründet abgewiesen.

              Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherleistung in Höhe von 120 %

              des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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