Beschluss vom Landgericht Detmold - 4 Qs 50/14

Tenor

Auf die Beschwerde wird der angefochtene Beschluss dahingehend abgeändert, dass die dem Zeugen Y zahlende Zeugenentschädigung auf 160,00 € festgesetzt wird.

              Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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