Beschluss vom Landgericht Detmold - 4 Qs 32/15

Tenor

Auf die Beschwerde wird der angefochtene Beschluss dahingehend abgeändert, dass die der Sachverständigen Dr. L aus der Landeskasse zu erstattende Vergütung auf 741,13 € festgesetzt wird.

              Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

              Die weitere Beschwerde wird zugelassen.


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