Beschluss vom Landgericht Detmold - 4 KLs-22 Js 319/14-72/14

Tenor

Auf die Erinnerung wird der angefochtene Beschluss wie folgt abgeändert:Die dem Rechtsanwalt T zu erstattenden Gebühren und Auslagen werden festgesetzt auf

1.436,59 EUR.

Die weitergehende Erinnerung wird verworfen.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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Referenzen

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