Beschluss vom Landgericht Detmold - 1 O 174/17

Tenor

Auf die Erinnerung des Beklagten vom 22.08.2018 wird der

Kostenfestsetzungsbeschluss der 1 . Zivilkammer des Landesgerichts Detmold vom 23.07.2018 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Aufgrund des Beschlusses des Landgerichts Detmold vom 29.06.2018 sind von der Klägerin 3.609,50 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.07.2018 an den Beklagten zu erstatten.

Im Übrigen wird die Erinnerung zurückgewiesen.

Eine Gerichtsgebühr wird nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.


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