Urteil vom Landgericht Dortmund - 17 S 247/86

Tenor

Die Anschlußberufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamm vom 26.Juni 1986 wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Beklagten wird dieses Urteil abgeändert.

Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.


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