Beschluss vom Landgericht Dortmund - 8 AktE 1/86

Tenor

Die Anträge der Antragsteller zu 1) bis 4) vom 21. August und

08. September 1986 werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten selbst.


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