Urteil vom Landgericht Dortmund - 21 S 304/88

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird -unter Zurückweisung

des Rechtsmittels im übrigen- das am 8. November 1988

verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund teilweise

abgeändert und neu gefaßt.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.943,20 DM

(i.W.: eintausendneunhundertdreiundvierzig 20/100

Deutsche Mark) nebst 4 %Zinsen seit dem 27. September

1988 zu zahlen.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.


12345678910111213141516171819202122232425262728293031323334353637383940414243444546474849505152535455565758596061

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.