Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 S 27/02

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 28. Juni 2002

verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund abgeändert

und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 971,45 €

- i. B.: neunhunderteinundsiebzig 45/100 Euro - nebst 5 %

Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 21.06.2001 zu

zahlen.

Der weitergehende Zinsantrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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