Beschluss vom Landgericht Dortmund - 1 T 53/03

Tenor

wird die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluß des Amtsgerichts

Dortmund vom 31.3.2003 (Aktenzeichen: 125 C 11799/02)

nach einem Gegenstandswert von 900 € bis 1.200 €

kostenpflichtig zurückgewiesen.


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